Wie groß darf ein Sonnenschirm auf Balkon oder Terrasse sein?

Auf einen Sonnenschutz kann und wird kein Mieter in Deutschland verzichten wollen. Hierauf hat er auch ein Anrecht, da für die angemietete Wohnung oder die Terrasse ein Nutzungsrecht durch den Mietvertrag eingeräumt wird und bei starker Sonneneinstrahlung ein adäquater Sonnenschutz unverzichtbar ist.

Doch wie ausgefallen oder groß darf der gewählte Sonnenschirm oder ein sonstiger Sonnenschutz sein. Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Grundregeln, die Sie als Mieter beim Kauf des Schutzartikels beachten sollten.

Keine Beeinträchtigung für andere wichtig

Grundsätzlich haben Sie als Mieter alle Freiheiten, sich für einen eigenen Sonnenschutz zu entscheiden und so für Ihre Terrasse oder Ihren Balkon eine effektive Beschattung herbeizuführen. Der wichtigste Grundsatz hierbei ist, dass sich die Beschattung ausschließlich im angemieteten Bereich und dem zugehörigen Luftraum abspielt. Zum Problem werden daher sehr große Sonnenschirme auf Balkonen, die bis zum angrenzenden Balkon des Nebenmieters ragen. Dieser hat das Recht, hiergegen vorzugehen und die Hausverwaltung einzuschalten. Natürlich ist es auch umgekehrt denkbar, dass sich beide Nachbarn auf einen gemeinsamen Sonnenschutz verständigen und so einen größeren Schutzartikel anbringen können.

Das beliebte Argument Ästhetik unter der Lupe

Viele Vermieter möchten das Aufstellen von Sonnenschirmen oder die Anbringung von Markisen verbieten und argumentieren mit der eingeschränkten Ästhetik der Fassade. Tatsächlich kann es optisch störend wirken, wenn bei einem Haus mit mehreren Dutzend Mietparteien jeder auf eine eigene Farbwahl vertraut. Zunächst sollen Sie in den Mietvertrag schauen, ob es hier Vorschriften gibt, ansonsten dürften mündliche Hinweise der Hausverwaltung kaum bindend sein. Außerdem spricht das Argument Ästhetik nicht dagegen, einen größeren Sonnenschutz wie eine Markise auf eigene Kosten zu montieren. Schließlich kann dieser ein- und ausfahrbare Schutz optisch weniger auffällig sein als das Aufstellen mehrerer Schirme auf Balkon oder Terrasse.

Für jeden Balkon und jede Terrasse zum passenden Sonnenschutz

Bevor Sie voreilig in einen neuen Sonnenschirm investieren und Streit mit Ihrem Vermieter vermeiden wollen, suchen Sie einfach das direkte Gespräch. Da Ihnen dieser nicht den Sonnenschutz generell verbieten kann, erfahren Sie so am einfachsten von den Vorstellungen und können diese beim Kauf adäquat umsetzen. Die Entscheidung für einen Markenschirm aus dem Sortiment von Sunliner ist hier besonders attraktiv. Hochwertige Modelle wie Großschirme von Zangenberg zwischen vier und elf Metern leisten auch auf großem Mietgelände ihren Zweck und werden in Größe und Design keinen Vermieter oder Nachbarn stören. Durch die große Farbvielfalt fällt Ihnen als Mieter die optische Abstimmung auf die Fassadenfarbe umso leichter.

9 Kommentare zu „Wie groß darf ein Sonnenschirm auf Balkon oder Terrasse sein?“

  1. Sehr geehrter Herr Kohlbrecher,

    ich bin der Ansicht, dass sie mit Ihrem Artikel vielen Menschen weitergeholfen haben. Auch mir haben sie sehr weitergeholfen mit Ihren Inhalten. Da wo Unwissenheit ist, ist solch ein Artikel goldwert. Als „frischer“ Mieter sozusagen, plane ich nun welchen Sonnenschirm ich nächstes Jahr auf meine Terrasse aufstellen will. Bevor ich mit meinem Vermieter darüber rede, wollte ich mich vorab schon mal gründlich informieren. Zum Glück habe ich diesen Artikel gefunden!

    Es gibt nicht schöneres als im Sommer auf der Terrasse zu entspannen und unter dem Sonnenschirm ein gutes Buch zu lesen, eventuell begleitet von einer selbstgemachten Limonade. Doch jetzt ist Herbst angesagt. Doch meine Freude für den Frühling beginnt jetzt schon. Und meine Pläne für den kommenden Frühling sind groß, und werden täglich größer. In Absprache mit meinem Vermieter möchte ich […] ganz viele Pflanzen aufstellen. Wie gesagt, einen Sonnenschirm aufstellen und und und. Am liebsten würde ich ja jetzt schon anfangen.

    Aber ich sage immer zu mir: „Martin, du musst dich gedulden.“
    In diesem Sinne, vielen Dank und viele Grüße. Martin.

  2. Grundsätzlich finde ich diesen Artikel hilfreich.
    Nur, wie ist die Rechtslage, wenn eine Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung festgelegt hat, daß nichts aufgestellt werden darf, was über die Balkonbrüstung hinausragt?

  3. Wir planen einen gemeinsamen großen Sonnenschirm mit den Nachbaren. Ich finde es schon besser, weil die Balkone sehr klein an sich sind. Ich kontaktiere in der Woche die Hausverwaltung, um die Erlaubnis für den Sonnenschutz zu bekommen. Danke für de Info!

  4. Frage wie ist es ich wohne in einer Kellerwohnung die Küche hat ein Lichtschacht oben befindet sich die Terrasse und ein Sonnenschirm (Dunkelgrau)wird den ganzen Überspannt in der Küche brauche ich Licht um zu arbeiten wie ist die Rechtslage.

    1. Hallo Raisin, eine Rechtsberatung können wir leider nicht geben. Hier hilft nur der Weg zum Rechtsanwalt. Wir wünschen viel Erfolg!

  5. Hallo Sunliner-Team, ich bin Vater von zwei Kindern und habe kürzlich eine Wohnung mit einer großen Terrasse gemietet. Euer Artikel hat mir sehr geholfen zu verstehen, wie groß ein Sonnenschirm sein darf, ohne die Nachbarn zu beeinträchtigen. Es ist wichtig für mich, meine Kinder vor der Sonne zu schützen, aber auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Danke für die hilfreichen Informationen!

    Liebe Grüße
    Alex

  6. Außerdem möchten wir diesen Sommer eine Markise für unseren Balkon kaufen. Wir werden unsere Nachbarn um Erlaubnis bitten. Wahrscheinlich wird das kein Problem sein.

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