Wie groß darf ein Sonnenschirm auf Balkon oder Terrasse sein?

Auf einen Sonnenschutz kann und wird kein Mieter in Deutschland verzichten wollen. Hierauf hat er auch ein Anrecht, da für die angemietete Wohnung oder die Terrasse ein Nutzungsrecht durch den Mietvertrag eingeräumt wird und bei starker Sonneneinstrahlung ein adäquater Sonnenschutz unverzichtbar ist.

Doch wie ausgefallen oder groß darf der gewählte Sonnenschirm oder ein sonstiger Sonnenschutz sein. Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Grundregeln, die Sie als Mieter beim Kauf des Schutzartikels beachten sollten.

Keine Beeinträchtigung für andere wichtig

Grundsätzlich haben Sie als Mieter alle Freiheiten, sich für einen eigenen Sonnenschutz zu entscheiden und so für Ihre Terrasse oder Ihren Balkon eine effektive Beschattung herbeizuführen. Der wichtigste Grundsatz hierbei ist, dass sich die Beschattung ausschließlich im angemieteten Bereich und dem zugehörigen Luftraum abspielt. Zum Problem werden daher sehr große Sonnenschirme auf Balkonen, die bis zum angrenzenden Balkon des Nebenmieters ragen. Dieser hat das Recht, hiergegen vorzugehen und die Hausverwaltung einzuschalten. Natürlich ist es auch umgekehrt denkbar, dass sich beide Nachbarn auf einen gemeinsamen Sonnenschutz verständigen und so einen größeren Schutzartikel anbringen können.

Das beliebte Argument Ästhetik unter der Lupe

Viele Vermieter möchten das Aufstellen von Sonnenschirmen oder die Anbringung von Markisen verbieten und argumentieren mit der eingeschränkten Ästhetik der Fassade. Tatsächlich kann es optisch störend wirken, wenn bei einem Haus mit mehreren Dutzend Mietparteien jeder auf eine eigene Farbwahl vertraut. Zunächst sollen Sie in den Mietvertrag schauen, ob es hier Vorschriften gibt, ansonsten dürften mündliche Hinweise der Hausverwaltung kaum bindend sein. Außerdem spricht das Argument Ästhetik nicht dagegen, einen größeren Sonnenschutz wie eine Markise auf eigene Kosten zu montieren. Schließlich kann dieser ein- und ausfahrbare Schutz optisch weniger auffällig sein als das Aufstellen mehrerer Schirme auf Balkon oder Terrasse.

Für jeden Balkon und jede Terrasse zum passenden Sonnenschutz

Bevor Sie voreilig in einen neuen Sonnenschirm investieren und Streit mit Ihrem Vermieter vermeiden wollen, suchen Sie einfach das direkte Gespräch. Da Ihnen dieser nicht den Sonnenschutz generell verbieten kann, erfahren Sie so am einfachsten von den Vorstellungen und können diese beim Kauf adäquat umsetzen. Die Entscheidung für einen Markenschirm aus dem Sortiment von Sunliner ist hier besonders attraktiv. Hochwertige Modelle wie Großschirme von Zangenberg zwischen vier und elf Metern leisten auch auf großem Mietgelände ihren Zweck und werden in Größe und Design keinen Vermieter oder Nachbarn stören. Durch die große Farbvielfalt fällt Ihnen als Mieter die optische Abstimmung auf die Fassadenfarbe umso leichter.