Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer deutlicher und haben Auswirkungen auf viele Lebensbereiche. Besonders soziale Einrichtungen sind betroffen, da sie oft von Menschen genutzt werden, die besonders hitzeempfindlich sind, wie beispielsweise ältere Menschen oder Kinder. Daher ist es wichtig, diese Einrichtungen auf den Klimawandel vorzubereiten und zu schützen. Das Bundesumweltministerium hat deshalb das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ aufgelegt, um diesen Einrichtungen dabei zu helfen.
Das Programm zielt darauf ab, soziale Einrichtungen bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und somit die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen zu erhalten. Gefördert werden dabei Maßnahmen wie die Installation von Klimaanlagen, der Umbau von Gebäuden zur Verbesserung der Belüftung und Kühlung oder die Begrünung von Außenflächen zur Schaffung von Schatten.
Die Förderung kann von sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen beantragt werden. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass auch kleinere Einrichtungen mit wenigen Räumlichkeiten und begrenzten finanziellen Mitteln von dem Förderprogramm profitieren können. Es lohnt sich also, auch für kleine Einrichtungen, eine Antragstellung in Erwägung zu ziehen.
Das Förderprogramm ist bereits seit einigen Jahren aktiv und hat vielen sozialen Einrichtungen geholfen, sich besser auf den Klimawandel vorzubereiten. Nun soll im Jahr 2023 ein neues Förderfenster eröffnet werden, das erneut die Möglichkeit bietet, Fördergelder zu beantragen. Für soziale Einrichtungen bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt registrieren lassen können, um von dem neuen Förderfenster zu profitieren.
Der Antragsprozess für die Förderung ist relativ einfach und unkompliziert. Sozialen Einrichtungen müssen zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen, um festzustellen, welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind. Anschließend können sie einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Fördermittelgeber stellen.
Die Förderung ist dabei in der Regel nicht an eine konkrete Höhe gebunden, sondern orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Einrichtungen. Die genaue Förderhöhe hängt daher von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe der Einrichtung oder der Art der geplanten Maßnahmen.
Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt, um soziale Einrichtungen besser auf den Klimawandel vorzubereiten.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der frühzeitigen Registrierung. Weitere Informationen finden Sie hier sowie in unserem Download: Förderprogramm Klimaanpassung soziale Einrichtungen